Allgemeines
Im Dezember 2015 wurde an der 21. Konferenz der Vertragsstaaten zur Klimarahmenkonvention (UNFCCC) in Paris ein Übereinkommen verabschiedet, welches das von 1997 datierende Kyoto-Protokoll ablöst und die internationale Klimapolitik ab 2021 auf neue Füsse stellt.
Artikel 6 des Pariser Übereinkommens sieht vor, dass Emissionsreduktionen zwischen Staaten gehandelt werden können und ein Käuferstaat damit seine Emissionen unter das abgegebene nationale Emissionsziel drücken oder Mehremissionen gegenüber diesem Emissionsziel kompensieren kann. Voraussetzungen dafür sind, dass (i) die Umweltintegrität der Emissionsreduktionen gewährleistet ist, (ii) der Transfer korrekt verbucht wird, so dass keine Doppelzählungen entstehen, und (iii) damit ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung verbunden ist. Die konkreten Regeln dazu konnten bislang nicht verabschiedet werden; dies soll nun Ende 2021 an der Konferenz der Vertragsparteien in Glasgow geschehen.
Die Schweiz hat ihre Absicht bekundet, den Artikel 6 des Pariser Übereinkommens in erheblichem Umfang in Anspruch zu nehmen. Nach der Ablehnung des nationalen CO₂-Gesetzes in der Referendumsabstimmung vom 13. Juni 2021, das diesen Umfang spezifiziert hätte, ist nun aber vorerst offen, wie es um die Nutzung von Artikel 6 durch die Schweiz bestellt ist.
Der aktuelle Vertrag zwischen dem Bund und der Stiftung Klimarappen sieht gleichwohl vor, dass ein Betrag von mindestens 20 Mio. Franken eingesetzt wird, um Pilotaktivitäten zu finanzieren, welche der Konkretisierung und Anwendung der Möglichkeiten unter Artikel 6 des Übereinkommens von Paris dienen und die in Einklang stehen mit den Schweizer Verhandlungspositionen bei den internationalen Klimaverhandlungen. Der Entscheid über Pilotaktivitäten erfolgt in Abstimmung mit dem dafür zuständigen Organ des Bundes.
Aktueller Stand
Die Stiftung Klimarappen verfolgt als Resultat einer Anfang 2017 durchgeführten Ausschreibung gegenwärtig noch eine Pilotaktivität weiter.
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Tuki Wasi, Peru
Über das Programm
Das auf die ärmste Bevölkerungsschicht ausgerichtete Förderprogramm strebt mittels kompetitiver Ausschreibungen und Standardisierung die Stärkung und Skalierung des Marktes für effiziente Kochöfen an. Mit solchen wird die aktuell nicht nachhaltige Nutzung von Holz zu Kochzwecken reduziert. Das Programm ergänzt die staatliche Initiative Foncodes, welche einkommensschwachen Haushalten den Zugang zu sauberen Energiequellen verschaffen will.
Stand des ProgrammsDas Programm wurde im Februar 2019 lanciert. Im Frühjahr 2019 wurde von der Firma Microsol im Auftrag der Stiftung eine erste Ausschreibung durchgeführt, bei der zwei Ofenbaufirmen den Zuschlag zum Bau von 2'200 Öfen nach vorgegebenen Spezifikationen erhielten. Die SKR hat mit Microsol eine Abgeltung für die Öfen nach Erreichen bestimmter Meilensteine vertraglich geregelt. 1‘000 Öfen wurden bisher implementiert.
Die Schweiz und Peru vereinbarten im Oktober 2020 nach zweijährigen Verhandlungen ein Durchführungsabkommen, welches die Details zur Anrechnung der Pilotaktivität unter Artikel 6 des Pariser Übereinkommens regelt. Ein Vertreter der SKR hatte Einsitz in der Verhandlungsdelegation der Schweiz. Mit der Unterzeichnung des Abkommens ist nun der Weg frei zum Abschluss einer kommerziellen Vereinbarung über den Erwerb von Emissionsminderungszertifikaten aus dem Programm, welche die Schweiz unter dem Pariser Übereinkommen anrechnen kann.
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