Die Schweiz hat sich in der Klimapolitik national und international hohe Ziele gesteckt. Gemäss CO2-Gesetz sollen die CO2-Emissionen aus der Nutzung fossiler Energien im Zeitraum 2008 bis 2012 gegenüber 1990 im Durchschnitt um 10 Prozent gesenkt werden. Gemäss Prognosen werden aber die CO2-Emissionen statt der verlangten 4 Millionen Tonnen nur um 1,1 Millionen Tonnen unter jenen von 1990 liegen. Ohne weitere Massnahmen ergibt sich somit für die Schweiz eine Ziellücke von 2,9 Millionen Tonnen CO2. Verantwortlich dafür ist hauptsächlich das Wachstum der Emissionen im Verkehrsbereich. Es braucht somit neben den bereits ergriffenen politischen und freiwilligen Massnahmen zusätzliche Massnahmen zur Erreichung der gesetzten Klimaziele.
Die Wirtschaft nimmt die Bedrohung durch den Klimawandel ernst. Die Schweiz muss ihren Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen leisten, damit die Auswirkungen des Klimawandels auf ein tragbares Niveau begrenzt werden können. Die Wirtschaft ist der Überzeugung, dass die Schweiz diesen Beitrag mit freiwilligen Massnahmen erreichen kann. Der "Klimarappen" ist eine solche freiwillige Massnahme im Sinne des CO2-Gesetzes.
Die Wirtschaft ist überdies der Überzeugung, dass die freiwillige Massnahme "Klimarappen" wirtschaftlich deutlich effizienter ist als die von Gesetzes wegen vorgesehene Alternative, die CO2-Abgabe auf Treibstoffen. Die Stiftung Klimarappen reduziert die Treibhausgase nämlich grossenteils im Ausland, wo dies einen Faktor 5 kostengünstiger möglich ist als im Inland.
Der Stiftung stehen jährliche Mittel von rund 100 Mio. Franken zur Verfügung, welche aus einer Abgabe von 1,5 Rappen pro Liter auf importiertes Benzin und Dieselöl stammen. Damit will sie einen glaubwürdigen und zugleich kostengünstigen Beitrag dazu leisten, dass die Schweiz ihrer nationalen und internationalen Verpflichtung im Klimaschutz nachkommen kann. Die Mittel der Stiftung werden unabhängig verwaltet und ausschliesslich dazu verwendet, die erwartete CO2-Ziellücke zu schliessen.
Quantitativ sind die Ziele der Stiftung in der Rahmenvereinbarung vorgegeben, welche die Stiftung mit dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation des Bundes am 30. August 2005 abgeschlossen hat. Die Stiftung hat sich dazu verpflichtet, in den Jahren 2008 bis 2012 insgesamt 17 Millionen Tonnen CO2 zu reduzieren. Davon müssen mindestens 2 Millionen Tonnen im Inland, und dürfen höchstens 15 Millionen Tonnen im Ausland reduziert werden.
Die Reduktion von CO2-Emissionen kostet im Inland wesentlich mehr als im Ausland. Wo auf der Welt CO2-Emissionen reduziert werden, spielt jedoch aus Sicht des Klimas keine Rolle. Ob in Indien oder in der Schweiz: Eine vermiedene Tonne CO2 schützt das Klima an beiden Orten gleich. Es macht deshalb Sinn, die finanziellen Mittel dort einzusetzen, wo sie am meisten Wirkung erzielen. Oder wie es der bekannte Umweltökonom Prof. C.C. von Weizsäcker ausdrückt: «Ökonomische Effizienz ist auch ökologische Effizienz!».
Im Ausland nutzt die Stiftung die projektbasierten Mechanismen des Kyoto-Protokolls. Diese stützen sich auf einen international vereinbarten Rahmen. Die von der UNO-Genehmigungsbehörde bewilligten Projekte erzeugen handelbare Zertifikate, die sich die Schweiz zur Erfüllung ihres Reduktionsziels anrechnen lassen kann. Die Stiftung erwirbt mit ihren Mitteln entsprechende Zertifikate und gibt sie dem Bund zur Zielerfüllung ab.
Die Stiftung Klimarappen investiert im Inland wie im Ausland generell in Klimaschutzprojekte, die sich durch eine hohe Glaubwürdigkeit, Kostengünstigkeit und Risikoarmut auszeichnen. Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Bewertung, Auswahl und Förderung der Projekte sind dabei oberstes Gebot.
Die Emissionsreduktionen im Inland stammen zum einen aus dem Verkehrsbereich. So fördert die Stiftung z.B. die sparsame Fahrweise Eco-Drive®, die Nutzung von Car-Sharing oder die Verwendung alternativer Treibstoffe wie Bioethanol, Biodiesel oder Biogas. Weitere Emissionsreduktionen stammen aus dem Wärmebereich. So fördert die Stiftung die Verwendung besserer Fenster oder stärkerer Wärmedämmung bei Gebäudeerneuerungen, aber auch Projekte zur Nutzung von Holzenergie oder von Abwärme.
Ausländische Klimaschutzprojekte, deren Zertifikate die Stiftung Klimarappen erwirbt, gehören teilweise denselben Projektkategorien an wie im Inland. Hinzu kommen Projekte zur Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien sowie Projekte, die das Treibhausgas Methan reduzieren.
Die Stiftung Klimarappen wählt die Klimaschutzprojekte im Ausland - unter Beachtung der Kriterien Glaubwürdigkeit, Kostengünstigkeit und Risikoarmut - aus, indem sie das international verfügbare Angebot sichtet und optimal nutzt. Die Geschäftsstelle verfügt über Mitarbeiter mit intimer Kenntnis des internationalen Zertifikatmarkts und lässt sich bei Bedarf von kompetenten Brokern unterstützen. Des weiteren beteiligt sie sich an einem Kauffonds für Zertifikate, den die Asiatische Entwicklungsbank (ADB) aufgelegt hat.
Im Inland werden der Stiftung Klimarappen zum einen über vertraglich an sie gebundene Intermediäre Klimaschutzprojekte zugetragen, zum anderen lädt sie Projekteigner ein, konkrete Klimaschutzprojekte direkt einzureichen. Ein weiteres Standbein ist das gemeinsam mit den Kantonen entwickelte Gebäudeprogramm, welches sich an Eigentümer richtet, die ihr Gebäude energetisch erneuern.
Klimaschutzprojekte, welche nach den Regeln des Kyoto-Protokolls zertifiziert werden wollen, müssen von der zuständigen UNO-Behörde genehmigt werden. Um die Glaubwürdigkeit der Zertifikate sicherzustellen, stellt die UNO hohe Anforderungen an den Nachweis der Emissionsreduktionen. Die Projekteigner müssen plausibel darlegen können, dass die Emissionen bei Durchführung des Projekts tiefer sind, als wenn das Projekt nicht stattfinden würde (sogenannte Additionalität). Und sie müssen zeigen, wie die durch das Projekt bewirkten Emissionsreduktionen gemessen werden können. Alle Angaben müssen zudem jeweils von unabhängigen Prüfgesellschaften verifiziert werden.
Die inländischen Klimaschutzprojekte werden grundsätzlich nach denselben international anerkannten und geprüften Kriterien bewertet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Wirkungsanalyse für ein Projekt durch das Bundesamt für Energie bewilligen zu lassen, wenn keine entsprechenden international gültigen Regeln bestehen.