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Aktuelle Medienmitteilungen:

Stiftung Klimarappen erwirbt in Auktion Schweizer Emissionsrechte zum Preis von je 40 Franken

Zürich, 21. März 2012 - Die Stiftung Klimarappen hat bei Unternehmen eine dritte Auktionsrunde durchgeführt. Die Auktion schloss bei 40 Franken pro Tonne CO2. Die Stiftung Klimarappen erwirbt 212‘000 Schweizer Emissionsrechte.

Die Stiftung Klimarappen hat sich im Januar 2012 gegenüber dem Bund verpflichtet, eine zusätzliche Menge von Emissionsgutschriften im Inland und Ausland von 5 Millionen Tonnen CO2 zu beschaffen. Insgesamt soll sie Gutschriften für 17 Millionen Tonnen CO2 dem Bund abgeben, wovon jede für eine nachweislich reduzierte Tonne CO2 steht. Diese Gutschriften werden vom Bund eingesetzt, um die Treibhausgasemissionen zu kompensieren, welche die Schweiz über das im Kyoto-Protokoll vereinbarte Ziel hinaus ausstösst. Danach dürften die Treibhausgasemissionen im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 lediglich 92% der Emissionen von 1990 betragen. Schätzungen zufolge werden die Emissionen 98% des Niveaus von 1990 erreichen, so dass jährlich gut 3 Millionen Tonnen CO2 kompensiert werden müssen.

In diesem Zusammenhang hat die Stiftung Klimarappen in Zusammenarbeit mit der Energie-Agentur der Wirtschaft eine dritte Auktion bei Unternehmen durchgeführt, die gegenüber dem Bund eine Reduktionsverpflichtung eingegangen sind, um von der CO2-Abgabe auf Brennstoffen befreit zu werden. Zur Teilnahme berechtigt waren im Gegensatz zu den Auktionen in den Jahren 2007 und 2009 ausschliesslich Firmen, welchen im Rahmen des Schweizer Emissionshandelssystems Emissionsrechte zugeteilt werden. Die Auktionssumme betrug 10 Millionen Franken. Diese konnten die Firmen ersteigern, indem sie im Preisband zwischen 10 und 100 Franken pro Emissionsrecht (jedes berechtigt zum Ausstoss einer Tonne CO2) eine bestimmte Menge an Emissionsrechten zum Verkauf anboten.

Die Auktion schloss bei einem Preis von 40 Franken pro Emissionsrecht. 31 Unternehmen haben bei diesem Preis insgesamt knapp 212‘000 Emissionsrechte angeboten. Damit werden 8.5 Millionen Franken ausgeschüttet. Bei einem Preis von 50 Franken pro Emissionsrecht wären die Auktionssumme von 10 Millionen Franken überzeichnet worden. An der Auktion hatten sich 89 Unternehmen beteiligt. Die ersten beiden Auktionen hatten bei einem Preis von 70 bzw. 100 Franken pro Emissionsrecht geschlossen.
Es ist möglich, dass die Stiftung Klimarappen noch eine oder mehrere Auktionen im selben Umfang durchführen wird, dies wird zu gegebener Zeit entschieden.

Bundesrätin Leuthard unterzeichnet Zusatzvertrag mit der Stiftung Klimarappen

Medienmitteilung des Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, 17. Januar 2012

Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, hat am 17. Januar 2012 mit der Stiftung Klimarappen eine Zusatzvereinbarung zur Verminderung des CO2-Aussstosses unterzeichnet. Diese Vereinbarung ergänzt die bestehenden Massnahmen für den Klimaschutz. Die Kombination sämtlicher Instrumente soll es der Schweiz ermöglichen, die Ziele des CO2-Gesetzes und des Kyoto-Protokolls zu erreichen.

Die Schweiz verfehlt ihre Kyoto-Verpflichtung im Durchschnitt über die Jahre 2008 bis 2012 voraussichtlich um knapp eine Million Tonnen CO2 pro Jahr, wenn sie nicht zusätzliche Massnahmen ergreift. Hauptverantwortlich hierfür ist gemäss den Berechnungen des Bundesamtes für Umwelt BAFU der CO2-Aussstoss aus dem Verkehr. Im Jahr 2010 lag dieser um 12,9 Prozent über dem Wert von 1990. Wie im CO2-Gesetz festgeschrieben, hätte der Ausstoss in diesem Zeitraum um 8 Prozent gegenüber 1990 sinken müssen.

Damit die Schweiz die Ziele des CO2-Gesetzes und des Kyoto-Protokolls dennoch erreichen kann, beauftragte der Bundesrat das UVEK am 10. Juni 2011, mit der Stiftung Klimarappen (siehe Kasten 1) auszuloten, inwieweit vorhandene Reserven an finanziellen Mitteln und ungenutzten Reduktionsleistungen für die Zielerreichung der Schweiz genutzt werden könnten.

Am 17. Januar 2012 hat UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard mit der Stiftung Klimarappen einen entsprechenden Zusatzvertrag unterzeichnet. Die Stiftung ist bereit, zusätzlich zu der bestehenden Verpflichtung für die Jahre 2008 bis 2012 zur Reduktion von je einer weiteren Million Tonnen CO2 beizutragen. Diese insgesamt 5 Millionen Tonnen kommen zusammen, indem die Stiftung Klimarappen einerseits ausländische Emissionszertifikate kauft, die aus Klimaschutzprojekten in Entwicklungs- und Schwellenändern stammen (siehe Kasten 2). Anderseits beabsichtigt die Stiftung auch eine Verstärkung der Massnahmen im Inland.

Bei der Unterzeichnung betonte Bundesrätin Leuthard: „Die Bereitschaft der Stiftung ist ein weiteres Zeugnis für die gelebte erfolgreiche Partnerschaft zwischen Bund und der Wirtschaft in der Klima- und Energiepolitik.“

Mit dem Abschluss dieser Zusatzvereinbarung kann die Schweiz nun voraussichtlich ihre Kyoto-Verpflichtung einhalten.

Kasten
Der Klimarappen
Seit dem 1. Oktober 2005 erhebt die Stiftung Klimarappen beim Import pro Liter Treibstoff 1,5 Rappen, aus denen Massnahmen zur CO2-Reduktion im In- und Ausland finanziert werden (siehe Kasten 2). Der Bund schloss mit der Stiftung Klimarappen am 30. August 2005 einen Vertrag ab. Im Februar 2009 wurde ein erster Zusatzvertrag zur ursprünglichen Vereinbarung abgeschlossen. Mit der Zusatzvereinbarung vom 17. Januar 2012 erklärt sich die Stiftung zum zweiten Mal bereit, ihre strategischen Reserven im Interesse der Kyoto-Zielerreichung zu nutzen. Insgesamt sichert die Stiftung Klimarappen dem Bund in drei Schritten eine Reduktionsleistung von 3,4 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr über die Zielperiode 2008 bis 2012 vertraglich zu (Angaben in Millionen Tonnen CO2):

Vertrag vom 30. Mai 2005, Total 1,8 (Inland 0,2; Ausland 1,6)
Erster Zusatz vom 17. Februar 2009 Total 0,6 (Inland 0,2; Ausland 0,4)
Zweiter Zusatz vom 17. Januar 2012 Total 1,0 (Anteil Inland/Ausland offen)

Als Alternative zu dieser privatwirtschaftlichen Massnahme sieht das aktuelle CO2-Gesetz die Einführung einer CO2-Abgabe auf Treibstoffe vor. Diese kann jedoch erst über eine längere Zeit ihre Wirkung entfalten, weshalb der Bundesrat einem weiteren Zusatzvertrag mit der Stiftung Klimarappen den Vorzug gab. Damit der Stiftung zusätzliche Zertifikate aus dem Ausland angerechnet werden können, muss der Bundesrat in den nächsten Wochen die Anrechnungsverordnung anpassen.

Der Klimarappen wird im CO2-Gesetz für die Zeit nach 2012 rechtlich verankert: Geregelt wird jedoch nicht der Preiszuschlag auf dem Treibstoff, sondern die CO2-Kompensation, welche die Importeure erbringen sollen.

Kasten 2
Ausländische Zertifikate
Das Kyoto-Abkommen sieht vor, dass internationale Klimaschutzprojekte handelbare Zertifikate hervorbringen. Sie erlauben die Verringerung oder Vermeidung von Treibhausemissionen im Ausland aufgrund konkreter Projekte. Solche Projekte müssen messbare Leistungen bezüglich der Klimawirkung erzielen und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Standortländer leisten, beispielsweise durch den Einsatz umweltfreundlicher Technologien.

Zertifikate erlauben einem Staat, Emissionen aus Treibhausgasen in anderen Ländern zu tieferen Kosten als im Inland zu reduzieren. Grundsätzlich ist es aus globaler Sicht unerheblich, wo die Emissionen reduziert werden. Dennoch müssen Industriestaaten einen Teil ihrer Reduktionsverpflichtungen durch inländische Massnahmen erfüllen und dürfen Zertifikate nur ergänzend nutzen (Supplementaritäts-Regel).

Kasten 3
Zielerreichung
Die Perspektiven zur Erreichung der Reduktionsziele von Kyoto-Protokoll und CO2-Gesetz zeigen, dass mit dem Klimarappen-Zusatzvertrag die Schweiz in etwa auf Zielkurs ist. Allerdings ist die Unsicherheit nach wie vor gross; insbesondere betrifft dies die Senkenleistung des Waldes, die sich erst gestützt auf die im Sommer 2012 vorliegenden Daten des vierten Landesforstinventars genauer abschätzen lässt. Die definitive Beurteilung der Zielerreichung wird – gemäss Kyoto-Fahrplan – erst 2014 möglich sein, nachdem die Treibhausgasinventare für die Jahr 2008 bis 2012 vom UNO-Klimasekretariat genehmigt wurden. Danach erhalten die Länder eine Frist von 100 Tagen, um allfällige noch verbleibende Ziellücken mit dem Kauf von Emissionszertifikaten zu schliessen.

Speaking Note Dr. David Syz, Präsident Stiftung Klimarappen

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